Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung – Schutz für Eigentümer und das Eigenheim

Das Eigenheim stellt für viele Menschen die teuerste Anschaffung ihres Lebens dar. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens bedingt durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Denn wer alle finanziellen Mittel dafür verwenden muss, einen Schaden zu begleichen, ist nicht mehr in der Lage, sein Haus weiter oder neu zu finazieren.

Für wen ist die Wohngebäudeversicherung?

Für jeden, der ein Haus sein Eigen nennt. Dabei ist es egal, ob die Immobilie selbstbewohnt oder vermietet ist. Häufig verlangen Banken den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zur Absicherung des finanzierten Gebäudes.

Welche Gefahren sind versichert?

Natürlich ist sowohl für die Hausratversicherung wie auch für die Wohngebäudeversicherung die Frage entscheidend, wann die Police tatsächlich für entstandene Schäden aufkommt. Üblicherweise sind folgende Gefahren versichert:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosionen
  • Wasserschäden durch Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

 

Hinweis:

Bei der Hausratversicherung kommt noch die Einbruchgefahr hinzu. Darüber hinaus verfügt diese Police üblicherweise auch über eine Außenversicherung. Dann sind Ihre Wertgegenstände auch außerhalb der Wohnung versichert. Angenommen, Sie befinden sich auf einer Reise, in Ihr Hotelzimmer wird eingebrochen und die Geldbörse wird gestohlen. In einer solchen Situation würde die heimische Hausratversicherung den entstandenen Schaden übernehmen. Auf einige spezielle Klauseln sollte aber geachtet werden: auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte die Versicherung beispielsweise verzichten. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Dabei könnte es sich beispielsweise um einen Brand handeln, der durch unbeaufsichtigt brennende Kerzen entstanden ist. Auch wer Spül- oder Waschmaschine beim Verlassen der Wohnung nicht abschaltet, könnte der groben Fahrlässigkeit bezichtigt werden, wenn es infolgedessen zu einem Schaden kommt. Zudem müssen natürlich die Deckungssummen überprüft und sinnvoll angesetzt werden.

Wohngebäudeversicherung: welche Zusatzleistungen werden benötigt?

Das Eigenheim stellt für viele Menschen die teuerste Anschaffung ihres Lebens dar. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens bedingt durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Denn wer alle finanziellen Mittel dafür verwenden muss, einen Schaden zu begleichen, ist nicht mehr in der Lage, sein Haus weiter oder neu zu finazieren.

Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es eine Reihe von Zusatzleistungen, die als Deckungserweiterungen bezeichnet werden. Zu diesen Erweiterungen zählt beispielsweise die Kostenübernahme für Abbruch- und Aufräumarbeiten. Wird das Haus, beispielsweise nach einem Feuer, vollständig zerstört, müssen die Grundmauern abgerissen werden. Die Kosten dafür betragen schnell einige 1000 Euro – und werden von einer Wohngebäudeversicherung nicht immer übernommen. Aus diesem Grund sollte der Schutz in jedem Fall individuell gestaltet werden. Dasselbe gilt für die Versicherung der Heizung. Eine moderne und komplexe Heizungsanlage verfügt über eine elektronische Steuerung, die durch einen Blitzeinschlag und die folgende Überspannung schnell beschädigt werden kann. Auch solche Leistungen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nicht obligatorisch mitversichert.

Wie viel Sie in der Wohngebäudeversicherung absichern sollten

Der tatsächliche Neubauwert des Gebäudes sollte in der Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Grundlage zur Ermittlung ist die Wohnfläche des Gebäudes , die Ausstattung des Gebäudes und der Gebäudetyp. Hieraus errechnet sich der Neubauwert des Gebäudes am einfachsten mit Hilfe des Wertermittlungsbogens.

Als Versicherungsart ist der gleitende Neuwert zu empfehlen für die Wohngebäudeversicherung.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unbenannte Gefahren und Elementarschäden

Regional bedingte Risikozuschläge. Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.

Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein – vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. 

Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.

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Das Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.  

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