Wasserschaden in Abwesenheit – Zahlt die Versicherung?
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Wasserschaden in Abwesenheit – Zahlt die Versicherung?

Zahlt die Versicherung, den Wasserschaden, wenn der Besitzer seine Geräte in Abwesenheit laufen lässt?

Spülmaschine, Waschmaschine und Co.: Wir benutzen unsere Geräte mehrmals in der Woche. Dürfen wir dabei eigentlich die Wohnung verlassen? Ein Wasserschaden ist schnell passiert und wer nicht von der Versicherung enttäuscht werden will, hält sich besser an die Regeln. Denn die sind genau definiert.

Zahlt die Versicherung, den Wasserschaden, wenn der Besitzer seine Geräte in Abwesenheit laufen lässt?

Es kommt auf die Dauer der Abwesenheit an

Grundsätzlich gilt: Der Besitzer muss die Funktionsfähigkeit seines Geräts auch während des Betriebs überprüfen können. Das heißt nicht, dass er während der gesamten Laufdauer neben der Waschmaschine sitzen muss. Die Anwesenheit in der Wohnung reicht aus und auch ein Gang zum Briefkasten oder Bäcker ist erlaubt. Wer allerdings zwei bis drei Stunden das Haus verlässt, handelt Versicherungsexperten zufolge grob fahrlässig. In diesem Falle komm kommt die Versicherung für den in dieser Zeit entstandenen Wasserschaden nicht auf.

Sonderregelungen für Geräte mit Aquastop?

Die meisten modernen Geräte mit direktem Wasseranschluss verfügen über einen so genannten Aquastop – ein Sicherheitssystem, das die Wasserzufuhr zeitnah automatisch stoppt. Wasserschäden werden so vorgebeugt. Entsprechend dürfen Besitzer von neuen oder nachgerüsteten Geräten mit Aquastop auch zum Einkaufsbummel aufbrechen, wenn ihre Maschine läuft. Doch natürlich gibt es auch hier ein wichtiges Detail zu beachten: Ein möglicher Versicherungsschutz tritt nur ein, wenn das System nachweislich von einem Profi angeschlossen wurde.

Smart Devices und Versicherungen

Stichwort “moderne Geräte“: Auch bei Smart Devices und einer entsprechenden Fernsteuerung von Waschmaschine, Geschirrspüler und Co. durch Apps greift der Versicherungsschutz, wenn das Gerät in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Sogar extra “Smart Insurances“ werden nun von der Versicherungswirtschaft angeboten, die sich zum Teil jedoch mit bestehenden Gebäude- und Hausratversicherungen doppeln dürften. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Police und das Aufbewahren sämtlicher Kauf- und Anschlussbescheinigungen. Denn: Wer zahlt bei Wasserschaden durch smarte Waschmaschine?

Jeder Einzelfall wird vom Versicherer geprüft

Bei jedem Schadensfall versucht der Versicherer auszuloten, ob eine Zahlung tatsächlich berechtigt ist. Ob durch Besuch am Schadensort oder durch einen detaillierten Fragebogen mit Beweispflicht: Nur wer im konkreten Einzelfall beweisen kann, dass er nicht fahrlässig gehandelt und sich an alle Vorgaben gehalten hat, kann am Ende auf Kostenübernahme durch den Versicherer hoffen.

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