Vermögensschaden Nachhaftung
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Vermögensschaden Nachhaftung

Vermögensschaden Nachhaftung – Wie lange haften Versicherer?

Die Vermögensschaden Haftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen (Mehr dazu hier). Ist ein Vermögensschaden innerhalb einer Vertragslaufzeit entstanden, so haftet die Versicherung – klar. Doch was gilt, wenn der Schaden erst nach Ablauf des Vertrages bekannt geworden ist? Vermögensschaden Nachhaftung : Welche Regelungen gelten und was ist zu beachten? Wir klären auf.

Vermögensschaden Nachhaftung: Wir erklären, was Sie wissen müssen.
Photographer: Helloquence | Source: Unsplash

Grundsätzlich gilt, dass im Schadenfall einer Vermögensschadenhaftpflicht immer der Zeitpunkt der Entstehung berücksichtigt wird. Doch wie lange haftet der Versicherer, wenn die Versicherung (zwischenzeitlich) beendet wurde?

Die Antwort gibt der Gesetzgeber

Seit Mai 2007 gilt für Vermittler von Versicherungen eine unbegrenzte Nachhaftung durch den Versicherer.

Für Finanzdienstleister ist die Nachhaftung seit Januar 2013 gesetztlich reglementiert. Auch hier haftet der Vermögensschaden Haftpflicht Versicherer nachträglich unbegrenzt.

Für alle sonstigen Vermittler von Finanzdienstleistungen (Immobilien, Bausparverträge etc.) ist die Dauer der Nachhaftung produktabhängig. So kann es sein, dass die Vermögensschaden Nachhaftung ungerenzt ist oder auf 2,5 bis 10 Jahre begrenzt wird.

Vermögensschaden Nachhaftung: Bestätigung durch den Versicherer

Bei Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflicht, sollten Versicherungsnehmer sich die Regelungen zur Nachhaftung vom Versicherer bestätigen lassen. Der entsprechende Nachtrag mit aktualisierten Bedingungen für den Versicherten, bei älteren Verträgen, sollte natürlich kurzfristig durch den Versicherer erfolgen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Vertrauliche Infos veröffentlicht

Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Berater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits dringen Informationen nach außen. In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen gegenüber geltend macht.

Veraltete Daten

Im Auftrag Ihres Kunden erstellen Sie eine Marktanalyse. Aus Unachtsamkeit verwenden Sie veraltete Daten und kommen zu einer falschen Schluss­folgerung. Ihr Kunde orientiert sich an Ihrer Beurteilung und erleidet einen finanziellen Schaden.

Frist verpasst

Ein Steuerberater vergisst, die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verschoben wurde, akzeptiert das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und verlangt von dem Mandanten einen Verspätungs­zuschlag. Der Mandant fordert den entstandenen Schaden von seinem Steuerberater zurück.

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