Kfz Flottenversicherung für Pflegedienste

Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung – staatlich gefördert

Die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Pflegezusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung.

Im Jahr 2017 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,3 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

siehe auch: Pflegeversicherung und Pflege-Rente

Pflegezusatzversicherung - staatlich gefördert Die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Pflegezusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung. Im Jahr 2017 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,3 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

 

Beispiele aus der Praxis

Pflegeheim

Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau K. alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und die Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.

Schalganfall

Herr M. ist 45 Jahre alt und hat vor Kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar.

Für wen ist die Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte.

Wer im Alter zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegezusatzversorgung wie der “Pflege-Bahr” (benannt nach dem Bundesgesundheitsminister).

Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können.

Wie wird die Höhe der Versicherungsprämie ermittelt?

Die Prämie hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe der Absicherung und vereinbarter Leistungsumfang
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand bei Abschluss

Wer erhält eine staatliche Förderung?

Um die staatliche Förderung in Form einer Zulage von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden

  • Der Versicherte zahlt mindestens 120 Euro jährlich in die Pflgezusatzversicherung
  • Im Vertrag ist eine Mindestabsicherung in Höhe von 600 Euro monatlich für den Pflegegrad 5 vorgesehen
  • Der Vertrag umfasst Leistungen für alle Pflegegrade von 1 bis 5

Sind alle Kriterien erfüllt, kümmern wir uns bei Vertragsabschluss um die Beantragung der Zulage. Sie wird dann jährlich nach Ablauf des Versicherungsjahres in den Vertrag gezahlt.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig.

Laut Gesetz müssen zwischen Vertragsbeginn und der Gewährung erstmaliger Leistungen fünf Jahre liegen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben sich auf eine kürzere Wartezeit geeinigt. Auch für Kinder können Eltern eine Pflegezusatzversicherung abschließen, jedoch wird die staatliche Zulage erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

Pflegetagegeld

Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

Pflegerenten

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten. Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.