Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung – Wenn man Hilfe braucht und was es kostet

Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995 des „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „ Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung “ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.

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Überblick Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Wenn man Hilfe braucht und was es kostet Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995 des „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „ Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung “ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.Versicherter Personenkreis

Soziale Pflegepflichtversicherung

  • Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten
  • alle Familienversicherten (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert

Private Pflegepflichtversicherung

  • Alle privat Krankenvollversicherten mit einem Tarif, der allgemeine Krankenhausleistungen beinhaltet
  • Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflegeversicherung mitversichert
  • Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger freier Heilfürsorge wie Soldaten)

Für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ergeben sich folgende Bedingungen

  • Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinder, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig
  • Im Rahmen einer Schulausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Ehegatten mit einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze

Bedingungen der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI

1. Krankheiten und Behinderungen

  • Verluste
  • Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächnis-, oder Orientierungsstörungen, sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

2. Auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate

3. Hilfebedürftigkeit bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaft
  • Orientierung

Einstufung in die Pflegestufe

Soziale Pflegepflichtversicherung

  • Über den medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK)

Private Pflegepflichtversicherung

  • Über die Firma Medicproof (Tochtergesellschaft des PKVVerbands)

Folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit werden unterschieden

Pflegestufe I erheblich pflegebedürftig

  • bei wenigstens 2 Verrichtungen
  • mindestens 1-mal täglich
  • zusätzlich in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • 1,5 Stunden

Pflegestufe II schwer pflegebedürftig

  • mindestens 3-mal täglich
  • zu verschiedenen Tageszeiten
  • zusätzlich in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • 3 Stunden

Pflegestufe III schwerstpflegebedürftig

  • rund um die Uhr
  • auch nachts
  • zusätzlich in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • 5 Stunden

Gesetzliche Regelungen der privaten Pflegepflichtversicherung

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die nach der Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 abgeschlossen wurden.

  • Kontrahierungszwang
  • kein Ausschluss von Vorerkrankungen
  • keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung
  • keine Staffelung der Beiträge nach Geschlecht
  • keine Beitragshöhe, die den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt

Voraussetzung ist eine mindestens 5-jährige Vorversicherungszeit in der privaten Pflege- oder Krankenversicherung bei beitragsfreier Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers.

Einstufung in die Pflegestufe

Soziale Pflegepflichtversicherung

  • Beitragsberechnung
  • 2,35 % vom Bruttogehalt
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag (je 1,175%)
  • Kinderlose Arbeitnehmer zahlen nach Vollendung des 22. Lebensjahres einen Zuschlag von 0,25%
  • Höchstbeitrag
  • 2,35% der Beitragsbemessungsgrenze (4.125 €)

Private Pflegepflichtversicherung

  • Beitragsberechnung
  • Nach dem Eintrittsalter
  • Zum Teil nach Gesundheitszustand
  • Vorerkrankungen können zu einem Risikozuschlag führen
  • Höchstbetrag
  • Siehe Höchstbeitrag soziale Pflegeversicherung
  • Für Personen mit Beihilfeanspruch gilt ein Höchstbeitrag von 40% des allgemeinen Höchstbeitrags (2,35% v. 4.125 €)
  • Ehegattenhöchstbeitrag: bei 150% des Gesamtbeitrages

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Häusliche Pflege

Pflegestufe 0

Sachleistungen (monatlich) 231,00 €
Geldleistungen (monatlich) 123,00 €

Pflegestufe I

Sachleistungen (monatlich) 468,00 €
Geldleistungen (monatlich) 244,00 €

Pflegestufe II

Sachleistungen (monatlich) 1.144,00 €
Geldleistungen (monatlich) 458,00 €

Pflegestufe III

Sachleistungen (monatlich) 1.612,00 €
Geldleistungen (monatlich) 728,00 €

Die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass privat Versicherte keine Sachleistung, sondern eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung erhalten.

Stationäre Pflege

Pflegestufe I
monatlich: 1.064,00 €
Pflegestufe II
monatlich: 1.330 €
Pflegestufe III
monatlich: 1.612,00 €

Eintritt des Pflegefalles

Welche Kosten entstehen für Pflegebedürftige und Angehörige?

Frau Müller (80) erlitt nach einem Sturz auf den Hinterkopf im eigenen Garten eine Gehirnerschütterung. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt und mehreren operativen Eingriffen konnte eine vollständige Genesung nicht mehr erreicht werden. Frau Müller wurde durch diesen Sturz zu einem schwerstpflegebedürftigen Menschen und lebt seither im Pflegeheim. Besonders bei älteren Menschen kann ein scheinbar harmloser Unfall zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen.

Beispiel: Kosten bei häuslicher Pflege durch Pflegedienst
 Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Durchschnitliche Kosten pro Monat
810,00 €
1.950,00 €
3.360,00 €
Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
468,00 €
1.144,00 €
1.612,00 €
Eigenleistung durch den Versicherten
342,00 €
806,00 €
1.748,00 €

Beispiel: Kosten bei häuslicher Pflege durch Pflegedienst
 Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Durchschnitliche Kosten pro Monat
2.380,00 €
2.950,00 €
3.480,00 €
Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
1.064,00 €
1.330,00 €
1.612,00 €
Eigenleistung durch den Versicherten
1.316,00 €
1.620,00 €
1.868,00 €

Diese beiden Kostenbeispiele machen deutlich, dass die Eigenleistung durch den Versicherten für die häusliche oder stationäre Pflege kaum aufzubringen ist. In diesem Fall müssen die Angehörigen für eine gute Betreuung im Pflegefall tief in die Tasche greifen. Per Gesetz sind die Nachkommen oder nächsten Verwandten dazu verpflichtet, finanziell für die pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen (§ 1601 BGB).

Besonders bei der Pflegestufe II und III ergeben sich große Versorgungslücken zwischen Kosten und Leistung, die oft nicht vollständig zu schließen sind. Eine Unterbringung in einem kostengünstigeren Pflegeheim oder die Kosteneinsparung bei dem häuslichen Pflegedienst sind für den Versicherten oft eine unschöne Alternative.

Schließung der Versorgungslücke mit einer Pflegezusatzversicherung

Checkliste bei Eintritt des Pflegefalls – was ist zu beachten?

  1. Benachrichtigung der Kranken- oder Pflegekasse durch den Versicherten oder deren Angehörige
  2. Nach Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.
  3. Erfassung der Tätigkeiten, bei denen Hilfe benötigt wird (z. B. Waschen, Anziehen, Essen) und die Dauer dieser Hilfe („Pflegetagebuch“).
  4. Wahl zwischen häuslicher und stationärer Pflege
  5. Erfolgt die Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst?
  6. Anforderung eines Kostenvergleiches der zugelassenen ambulanten Pflegedienste oder stationären Pflegeeinrichtungen.

Hilfe zur Findung eines geeigneten Pflegeheimes bietet Ihnen die Internetseite www.bkk-pflegefinder.de. Dort können Sie in einem bestimmten Ort oder im Umkreis von einer vorgegebenen Postleitzahl ein Pflegeheim suchen und erhalten eine detaillierte Bewertung über die Qualität der Pflegeeinrichtung.

Pflegetagegeld – Pflegekosten – Pflegerente

Zielgruppe für eine Pflegezusatzversicherung

Alle gesetzlich und privat Pflegepflichtversicherten und diejenigen, die sich selbst und Angehörige vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchte.

Pflegetagegeldversicherung

Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit, nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit, erhält der Versicherte ein Tagegeld, ohne dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Das Pflegetagegeld wird nach den drei Pflegestufen gestaffelt. Auch für Demenzerkrankte sehen manche Tarife am Markt bereits eine Leistung vor („Pflegestufe 0“)

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung dient als prozentuale Aufstockung der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Verbleibende Kosten, die nach Ausschöpfung des Höchstsatzes der Pflegepflichtversicherung entstehen, können somit gedeckt werden. Die Pflegekostenversicherung kommt nur für nachgewiesene Kosten auf. Der Versicherte muss also die Rechnung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes einreichen. Die Kostenerstattung beschränkt sich dabei auf die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführten Leistungen. Durch die Bindung der Pflegekostenversicherung an den Kassensatz kann die Leistung geringer ausfallen.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerente ist anders als die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung Bestandteil der Lebensversicherung. Das Risiko, zu einem Pflegefall zu werden, wird mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung abgesichert. Der Versicherte erhält eine monatliche Rentenzahlung seines Versicherers. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der Staffelung des gewählten Tarifs und der frei vereinbarten Rente. Die Höhe und Art der tatsächlichen Aufwendungen sowie der Ort der Pflege haben keinen Einfluss auf die Zahlung. Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung ist tendenziell höher, da der Lebensversicherer, im Gegensatz zu den Krankenversicherungsunternehmen, seine zugesagte Leistung nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern kann. Jedoch bietet die Pflegerentenversicherung eine Überschussbeteiligung an, die sich auch zur Beitragsreduktion einsetzen lässt.

Übersicht Pflegeversicherung
Pflegetagegeld
Pflegekosten
Pflegerente
Versicherer Krankenversicherer Krankenversicherer  Lebensversicherer  Leistungsumfang Zahlung eines festen Tagessatzes. Erstattung der Restkosten,
die durch die gesetzliche
Pflegeversicherung nicht
abgedeckt sind (Festlegung von Höchstsätzen). Rentenzahlung Verwendung der Leistung
Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen. Leistungen sind zweckgebunden. Ein Nachweis durch Rechnungen muss erfolgen. Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen.

Fazit
Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und deren Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt eines Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.