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Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung – Die gesetzliche Versicherung ergänzen

Eine zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte. Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
 

Für wen ist die Krankenzusatzversicherung?

Die Krankenzusatzversicherung - Die gesetzliche Versicherung ergänzen

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
 

Welche Krankenzusatzversicherungen gibt es?

Ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die vonder gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Folgendes ist u.a. versicherbar:
  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Kuren
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Hilfs- und Heilmittel

Stationäre Zusatzversicherung

Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung. Folgendes ist u.a. versicherbar:
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Rooming-In Leistung
  • Erstattung der stationären Zuzahlung
  • Transportkosten
  • freie Krankenhauswahl
  • individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus)

 

Krankenhaustagegeld

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag. Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen. Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen – z.B. Kinderbetreuungskosten.

 

Krankentagegeld

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. (Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.)
 
Bei Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.

Zahnzusatzversicherung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Folgendes ist u.a. versicherbar:
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Inlays
  • Implantate