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Private Kfz Versicherung

In Deutschland ist die private Kfz-Versicherung für jeden Auto- oder Motorradbesitzer gesetzlich verpflichtend, wenn dieser am Straßenverkehr teilnehmen möchte.
Diese Art der Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, die vom Fahrer im Straßenverkehr verursacht werden und wirkt gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter.
Wie die Privathaftpflichtversicherung deckt die private Kfz-Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder Sie nutzen ganz einfach unseren Vergleichsservice
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Die private Kfz-Versicherung gilt als Haftpflichtversicherung und in Deutschland Pflicht für jeden, der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt.
 
Schadensbeispiele aus der Praxis
 
Unfall mit Eigenschaden
Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden.
Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen.
Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus eigener Tasche zahlen.
 
Wildunfall
Frau P. fuhr mit ihrem Pkw durch ein Waldgebiet. Plötzlich lief ein Reh auf die Fahrbahn. Sie konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt.
Der Schaden wurde auf ca. 1.650 € geschätzt.
 
Hagelschlag
Frau S. hat ihren Wochenendeinkauf erledigt. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie aus finanziellen Gründen den Schaden vorerst nicht beheben lassen.
 
Was ist versichert?
 
Je nach Deckungsumfang (wird vom Versicherer festgelegt) kann folgendes versichert werden:
  • Haftpflilchtversicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um:
  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung
Die private private Kfz-Versicherung erweitern:
 
Kaskoversicherungen
Auf freiwilliger Basis kann man die Kaskoversicherung abschließen. Diese deckt zusätzlich Schäden, die an deinem Auto entstehen, zum Beispiel durch höhere Gewalt oder Vandalismus. Die Kaskoversicherung gibt es in zwei Varianten:
  • Kfz-Teilkaskoversicherung: Deckt Fahrzeugschäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Unwetter, Marderbiss oder Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Zum Haarwild zählen Waldtiere, u. a. Hasen, Murmeltiere, Luchse, Füchse und Wildschweine.
  • Kfz-Vollkaskoversicherung: Über die oben genannten Schäden hinaus, versichert die Vollkasko auch Schäden am Auto, die durch menschliches Zutun entstehen können. Dazu gehören selbst verursachte Schäden am Auto, Schäden durch nicht ermittelbare Personen nach Fahrerflucht oder durch Vandalismus.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?
  • private Kfz-Versicherung (Haftpflicht-Versicherung): Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
und ergänzend:
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt
Wo gilt die Versicherung?
 
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich.
 
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
 
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
 
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
 
Unfallversicherung – Wer viel mit Pkw oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.
 
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sie greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden Kfz-Halter dar.