Hausratversicherung für Ferienhäuser

Hausratversicherung für Ferienhäuser – Den Rückzugsort schützen

Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien – egal ob Gebäude oder Einrichtung – deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist. Die Hausratversicherung für Ferienhäuser hilft.

siehe auch: Hausratversicherung

Erhalten Sie hier ein individuelles Angebot

Hausratversicherung für Ferienhäuser - Den Rückzugsort schützen Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien - egal ob Gebäude oder Einrichtung - deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist. Die Hausratversicherung für Ferienhäuser hilft.

Für wen ist die Versicherung?

Die Hausratversicherung für Ferienhäuser ist empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus besitzt.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erdbeben in der Türkei

Familie Yildirim hat ein Ferienhaus in der Türkei am schönen Schwarzen Meer. Im Sommerurlaub bemerkt die Familie eine nasse Wand. An einem der Wasserrohre war ein Haarriss entstanden und Wasser ausgetreten. Es entstehen Kosten für die Trocknung, Austausch des Rohrstücks sowie die abschließende Reparatur der Wand.

Vergessliche Urlauber in Dänemark

Herr Weber hat ein Ferienhaus in Dänemark, das er regelmäßig zweimal im Jahr selbst bewohnt. Die übrige Zeit des Jahres vermietet er es über ein Onlineportal. Einmal vergessen Mieter den Herd auszuschalten und gehen an den Strand. Durch die starke Hitzeentwicklung fangen die Oberschränke Feuer. Das Feuer findet schnell seinen Weg zum Reetdach des Hauses. Ab diesem Zeitpunkt sind die Bemühungen der Feuerwehr, das Haus noch zu retten, sinnlos. Haus und Inventar werden Raub der Flammen. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden, Herr Weber muss sich nicht damit auseinandersetzen, ob seine letzten Mieter über ausreichenden Haftpflichtschutz verfügen.

Weitere Schadenbeispiele

Einbruch in Spanien

Die Polizei vermutet, dass es Jugendliche waren, die in das spanische Ferienhaus der Familie Gundermann eingebrochen haben. Da man dort keine Wertsachen
finden konnte, lies man der Frustration freien Lauf und verwüstete das Haus, wobei Fenster zerschlagen, Wände beschmiert und Möbel zerbrochen wurden. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden.

Sturm in Holland

Das Ferienhaus der Kaisers liegt etwa 10 km nördlich von Groningen. Im Garten stehen zwei Bäume, von denen einer Opfer eines nächtlichen Sturms wird. Der Baum bricht und knickt ins Haus. Dach und Außenmauer nehmen großen Schaden. Da Wind und Wetter nun freie Bahn haben, wird auch ein Teil des Hausrats in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier übernimmt die Ferienhauspolice die Kosten der Reparaturen bzw. Neuanschaffungen.

Feuer in Finnland

Herr Bösendorfer liebt Finnland. Da war es nur eine Frage der Zeit, sich dort ein Ferienhaus zu kaufen. Seine Frau hatte nichts dagegen. Am Bodominjärvi (Bodom-
See) fand er dann auch ein geeignetes Objekt in ruhiger Lage. Im Frühjahr ist es abends noch nicht warm genug, als dass die Bösendorfers auf das gemütliche Kaminfeuer verzichten möchten. In einer Nacht heizt sich der Schlot des Hauses so stark auf, dass der Dachstuhl Feuer fängt. Durch Rauch und Hitze geweckt, können sich die Eheleute retten. Am Haus entsteht erheblicher Sachschaden. Die Beseitigung der Schäden (Reparaturen, Reinigung, etc.) wird von der Ferienhauspolice übernommen.

Was versichert die Hausratversicherung für Ferienhäuser?

Je nach Anbieter und Tarif können

• Gebäudeversicherung
• Hausratversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden. Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig ist, müssen wir gesondert prüfen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile Dritten schuldhaft zugefügt werden
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter Gebäude- und Hausratversicherung
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel
  • Elementarschäden
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Bitte beachten Sie, dass sich die unterschiedlichen Tarife am Markt extrem unterscheiden. Die Aufzählungen können daher ausschließlich beispielhaften Charakter haben.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg

Auch bei den ausgeschlossenen Gefahren und Schäden kann es teils massive Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen geben, weshalb wir auch hier auf den beispielhaften Charakter der Aufzählung hinweisen möchten

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und ggf. deren Einrichtung.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes/Hausrats. Sie kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Aufgrund regionaler und nationaler Unterschiede hinsichtlich der Bauweise von Gebäuden und der Materialkosten, sollten Sie Ihre Versicherungssumme für Gebäude regelmäßig überprüfen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen (Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und minderungskosten..)

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Auslandsreisekrankenversicherung

Bei Erkrankungen im Ausland greift über die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen zwar grundsätzlich der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings nur in dem Rahmen, in dem Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Gesetzlich Versicherte laufen also schnell Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nicht übernommen werden. Wer kennt schon die Abrechnungssätze im Ausland? Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss (auch bei bereits beinhalteter Auslandsdeckung), da es auch hier zu Abweichungen zwischen maximalem Erstattungssatz und lokalem Abrechnungssatz kommen kann. Weiterhin belasten Behandlungskosten, die über eine solche Auslandsreisekranken getragen werden, nicht die Selbstbeteiligung Ihres Hauptvertrags.