Arbeitskraftabsicherung

Arbeitskraftabsicherung – Die Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen

Für den größten Teil der Bevölkerung ist es wichtig, einer Arbeit nachgehen zu können, um den eigenen Lebensunterhalt dadurch bestreiten zu können. Die eigene Arbeitskraft ist damit ein sehr wertiges Gut, das es abzusichern gilt, will man nicht sozial abrutschen. Nie waren die Möglichkeiten und Arten der Arbeitskraftabsicherung vielfältiger als heute. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) (als eine Art „Königsweg“)  und ihre Alternativen (z.B.: Grundfähigkeitsabsicherung und Funktionelle Invaliditätsabsicherung) vor. 

Es gibt folgende Arbeitskraft- und Lebensversicherungen:

Arbeitskraftabsicherung – Ein Überblick

Gerade die rasante Evolution, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren erlebte, führte neben exzellentem Versicherungsschutz auch zu ein paar „Schattenseiten“ für einzelne Interessenten:

Gerade die rasante Evolution, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren erlebte, führte neben exzellentem Versicherungsschutz auch zu ein paar „Schattenseiten“ für einzelne Interessenten:

  • Die inzwischen sehr große Anzahl möglicher Leistungsauslöser (z. B. weniger als 50 % fähig den Beruf in bisher ausgeübter Form auszuführen, Eintritt des Pflegefalls, Bezug der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente etc.) sorgt für viele Leistungsfälle, was sich auf die Kosten des Schutzes auswirkt.
  • Auch andere Bedingungsverbesserungen wie etwa der Verzicht auf die abstrakte Verweisung oder die Nachversicherungsgarantie, die abgesicherte Rente beim Eintritt bestimmter Ereignisse ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben zu können, wirkt auf die Beiträge ein.
  • Durch die Vielzahl möglicher Leistungsauslöser wurde die Gesundheitsprüfung strenger und selbst eigentlich alltägliche Verletzungen wie ein Kreuzbandriss können zu umfangreichen Ausschlüssen (hier des betroffenen Beins) führen. Macht die gesundheitliche Vorgeschichte eine Einschränkung auf bestimmte Körperteile nicht möglich (z.B. psychische Behandlungen in der Vergangenheit), kann schnell auch die generelle Ablehnung des Antrags drohen.

Und so kann es sein, dass man:

  • Sich als Kunde diesen Schutz schlicht und einfach nicht leisten kann
  • Zu viele oder zu umfangreiche Ausschlüsse den Schutz zu unattraktiv scheinen lassen
  • Durch die Krankengeschichte solcher Schutz nicht angeboten wird

Aber auch persönlichere Gründe können gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung als Lösung sprechen:

  • Die zu versichernde Person ist noch zu jung für dies Form der Absicherung ist (viele Tarife erst ab dem 15. Lebensjahr erhältlich)
  • Man übt einen Beruf aus, den kein Versicherer gegen Berufsunfähigkeit absichert (z. B. künstlerische Berufe)
  • Man kann sich nur schwerlich vorstellen, dass man überhaupt berufsunfähig werden kann oder findet den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ einfach zu abstrakt

Wir möchten in dieser Broschüre daher in aller Kürze Alternativen zum Premiumschutz BU vorstellen. Nicht jeder muss S-Klasse fahren, um im für ihn passenden Wagen zu sitzen.

Die Erwerbsminderungsrente

Nach der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nur aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung – wenn Sie diese denn dann bekommen.

Die Prüfung, ob Sie Anspruch haben, ist recht einfach:

Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten?

Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente.

Können Sie nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten?

Dann bekommen Sie die halbe Rente.

Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten?

Dann bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

Das Prinzip des Einfachen wird auch bei der Definition von Arbeit weitergeführt. Das „Arbeiten“, von dem hier die Rede ist, hat nämlich erst mal gar nichts mit Ihrem Beruf zu tun. Viel mehr ist hier Arbeit in der allgemeingültigsten Form gedacht. Ein Chirurg mit aufgrund eines Nervenleidens zitternden Händen kann theoretisch ja noch als Produktionshelfer arbeiten. Sie können sich daher sicher vorstellen, wie schwierig es ist, hier überhaupt eine Leistung zu erhalten. Auch hinsichtlich der Absicherungshöhe kann man hier von einer einfachen Lösung sprechen. In der Spitze sind es gerade einmal 38 % des letzten Bruttoeinkommens. Nehmen wir einen Beispielarbeitnehmer mit 2.600 Euro brutto, wären das nur noch 988 Euro. Geht man bei Erlass des Rentenbescheids davon aus, dass er doch noch mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, sind es gar nur noch 494 Euro. Selbst bei voller Erwerbsminderungsrente darf man sich fragen, wer davon leben kann. Realistisch betrachtet sind Sie in diesem Bereich auf sich allein gestellt.

Daher tut private Vorsorge not!

Die wesentliche Aufgabe der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit, Ihr bisheriges Einkommen abzusichern, wenn Sie Ihren Beruf, so wie Sie ihn derzeit ausüben, aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auch wenn dies nur vorübergehend der Fall ist (mind. voraussichtlich 6 Monate), leistet ein solcher Vertrag.

Der Königsweg

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung. Wie eingangs aber bereits beschrieben, ist es auch ein preisintensiver Weg, für manche Berufsgruppen sogar ein recht teurer Weg. Durch die sehr weitgefasste Absicherung und die vielen Leistungsauslöser ist man sehr streng bei der Gesundheitsprüfung, so dass auch dadurch die BU uninteressanter für Sie oder gar unmöglich werden kann. Wenden wir uns im Folgenden daher den Alternativen zu.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung – Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Die beiden verbreitetsten Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung. Bei beiden Absicherungsformen stehten ebenfalls der Gesundheitszustand eines Menschen und eine abgesicherte monatliche Rente zum Auffangen des künftig entgehenden Einkommens im Mittelpunkt. Da der ausgeübte Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit keinerlei Einfluss auf die Leistung hat, ist es natürlich schwieriger, dass man diese erhalten kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) verhält sich zur BU so, wie der Charterflieger zum Privatjet. Ihr Berufsbild spielt keine Rolle für die Zahlung der versicherten Rente. Es ist lediglich von Interesse, ob und in welchem Ausmaß Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Es wird also alles sehr viel allgemeingültiger betrachtet – entsprechend preiswerter ist solcher Schutz natürlich auch. Bei verschiedenen Krankheitsbildern wären Berufsunfähigkeitsrentenbezieher auch in den Genuss einer Erwerbsunfähigkeitsrente gekommen. Chronische Schmerzpatienten, psychische Probleme oder Schlaganfälle seien hier nur als Beispiele genannt. Für viele körperlich Tätige kann die EU der vielleicht sinnvollere Weg sein, da auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit einer starken körperlichen Schädigung gerechnet werden kann. Ob man mit dieser dann einer anderern Arbeit nachgehen kann, ist unwahrscheinlich. Ungleich preiswerter, wie der EU-Schutz ist, kann dann evtl. auch eine Rentenhöhe gewählt werden, von der man auch wirklich leben kann.

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) geht noch einen Schritt weiter. Hier wird eine Leistung erst dann fällig, wenn ein Kunde bestimmte Fähigkeiten verliert, die er im täglichen Leben benötigt. Der Katalog der versicherten Fähigkeiten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten wie Sprechen oder Sehen zählen beispielsweise immer dazu, damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Gegenstand dieses Schutzes bekommen. Es sind also ganz konkrete Dinge aus dem Alltag, die man sich gut vorstellen kann, deren Verlust die Leistung auslöst. Selbst wenn man sich nicht vorstellen kann, seinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können, weil man etwa im Rollstuhl sitzt, kann man sich doch vorstellen, welche finanzielle Belastung daraus resultieren kann. Für manche Berufsgruppen (z. B. Musiker, Tattookünstler…) kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr gute Wahl sein, da eine andere, das laufende Einkommen ersetzende Absicherung, kaum darstellbar ist. Aber auch wer eher mit dem Schutz für den „Worst Case“ liebäugelt, ist mit der Grundfähigkeitsabsicherung sicher gut bedient.

Abwärtskompatibilität prüfen

Nicht immer lässt es der Gesundheitszustand eines Kunden zu, dass er eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann. Auch gibt es einzelne Berufsfelder, die über ein solches Gefahrpotenzial verfügen, dass es für Versicherungsunternehmen unkalkulierbar wäre, diesen BU-Schutz zu gewähren. In solchen Fällen lohnt es, die Versicherbarkeit abwärts zu prüfen. Evtl. klappt es bei gegebenen Umständen ja mit der EU – und selbst die GFV ist immer noch besser, als im Fall der Fälle auf Gott und die Wohlfahrt vertrauen zu müssen. Auch eigenverantwortliche Vorsorge braucht von Zeit zu Zeit einen Kompromiss. Und der Blick in den Geldbeutel ist da ebenfalls ein ganz legitimer Grund, um sich nach Alternativen umzusehen.

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI)

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI) stellt eine weitere Alternativlösung zur Arbeitskraftabsicherung dar. Vom Wesen her steht Sie der Grundfähigkeitsversicherung recht nah, denn auch hier wird die vereinbarte Monatsrente durch konkrete Ereignisse ausgelöst –der Verlust bestimmter Grundfähigkeiten kann sogar zu den Auslösern zählen. Ganz pauschal leistet die FI in diesen Fällen:

• Unfall mit bleibender Invalidität als Folge

• Verlust von Grundfähigkeiten

• Organschäden • schwere Erkrankungen

• Eintritt des Pflegefalls

Was ein wenig nach „eierlegender Wollmichsau“ klingt, ist eher mit einem Hausmeister zu vergleichen. Der kann auch viele Probleme ganz gut lösen – ein professioneller Handwerker hat seinen Bereich aber natürlich ganz anders im Griff. Die FI richtet sich damit auch eher an den Kunden, der zu überschaubarem Beitrag in vielen Bereichen zumindest ein wenig Schutz sucht bzw. in Übergangszeiten nach Lösungen sucht. Wir erwähnten ja bereits, dass es für Kinder schwierig ist, bis zu einem gewissen Alter BU-Schutz zu erlangen. Die FI ist bis zu diesem Alter sicherlich keine schlechte Lösung, deckt sie doch eine breite Palette von möglichen Leistungsauslösern ab. Auch wer grundsätzlich Schutz für den Pflegefall haben möchte, sich für ein „richtiges“ Produkt aber noch zu jung fühlt, hat hier eine Lösung. Das „schweizer Taschenmesser der Arbeitskraftabsicherung“ ist noch nicht sonderlich lange am deutschen Markt erhältlich. Die Vielzahl von Leistungsfällen, welche die vorangenannten Sparten bereits erfuhren, stehen hier noch aus.

Vorsorge für schwere Krankheiten

Verträge, mit denen man für den Eintritt einer schweren Krankheit vorsorgen kann, sind noch verhältnismäßig jung am Markt. In angelsächsischen Ländern sind diese bereits seit den 1980er-Jahren erhältlich. Wie der Name schon vermuten lässt, wird die versicherte Leistung dann fällig, wenn eine versicherte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Auch hier unterscheiden sich die Kataloge von Versicherer zu Versicherer sehr. Anders als in den anderen Vorsorgeformen, die wir hier vorstellten, können Sie hier keine laufende Rente absichern. Die Leistung eines solchen Vertrags besteht in einer einmaligen Kapitalzahlung. Diese Produktart sollte vor allem dann ergänzend gewählt werden, wenn Sie konkrete Probleme lösen möchten, falls Sie krank werden. Ein klassisches Beispiel wäre die Immobilienfinanzierung, die Sie nach einem Herzinfarkt ablösen können, womit Ihre Familie schlagartig eine große Sorge weniger hat. Auch zur Finanzierung von Übergangszeiten, bis man wieder fit ist, kann so ein Vertrag eine gute Lösung sein. Wer aber für 30 Jahre oder mehr das Einkommen darüber abgesichert haben möchte, wird feststellen, dass die BU nicht der preisintensivste Schutz ist, den man beantragen kann. Als Beimischung in den eigenen Vorsorge-Mix ist so ein Vertrag aber nicht uninteressant.

Unfallversicherung – ein Klassiker mit eigetlich anderem Zweck

Wenden wir uns zum Abschluss dieser Broschüre noch der Unfallver sicherung zu, einem wahren Absicherungsklassiker. Das Negativereignis, das für Sie sicherlich am greifbarsten ist, ist ein Unfall. Wir alle kennen mehrere Fälle, in denen Fremde, aber auch uns Nahestehende, verunglückten. Meistens gehen diese Unfälle letztlich gut aus und außer einem Bruch und ein paar Schrammen bleibt nichts zurück. Aber wir kennen alle auch Fälle, die das Leben eines Menschen auf den Kopf stellen. Beinahe täglich kann man im Radio von Verkehrsunfällen hören – teilweise mit verheerenden Auswirkungen für die Beteiligten. Auch daheim lauern Gefahren: Holz hacken, Heimwerkerarbeiten, ungeeignete Behelfsleitern wie Drehstühle, Unachtsamkeit auf der Treppe… Schnell kann etwas passieren – und häufig bleiben Schädigungen dauerhaft für den Rest des Lebens erhalten, z. B. eine Querschnittslähmung. Glück im Unglück hat, wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Denn dann stehen ihm die versicherten Leistungen offen – eine private Unfallversicherung schützt 24 Stunden am Tag und bei nahe zu jeder Tätigkeit (nicht z. B. als Rennfahrer). „Was nützt einem da das Geld?“, mag man da denken und das stimmt grundsätzlich ja auch. Außer, die Gehfähigkeit könnte über eine Behandlungsmethode wieder hergestellt werden, die seitens seiner Krankenkasse nicht übernommen wird. Bei entsprechender Absicherung wäre dafür Geld vorhanden. Aber auch, wenn dies nicht möglich ist, hilft ihm Geld, sein Lebensumfeld möglichst gut an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Die Änderungen mit einer solchen Behinderung sind enorm! Treppensteigen? Geht nicht mehr. Autofahren? Pedale können keine mehr getreten werden. Arbeiten? Kommt darauf an – als Handwerker wird es schwer und auch viele Bürojobs werden vom Rollstuhl aus schwierig.

Die wesentliche Aufgabe der Unfallversicherung

Die Aufgabe der Unfallversicherung ist ganz klar für Geld zu sorgen, damit man sein gewohntes Lebensumfeld den neuen Gegebenheiten anpassen kann. Wofür es letztlich konkret benötigt wird, kommt natürlich auf den persönlichen Bedarf und die Art der körperlichen Einschränkung an. Zwar können Sie durch den Einschluss einer Unfallrente in gewisser Weise auch einen Einkommensersatz schaffen, aber dieser kommt eben nur dann zur Auszahlung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft geschädigt sind (in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 50 % und schlimmer). Krankheiten oder Kräfteverfall lösen die Zahlung nicht aus. Da es zum größten Teil aber eben Krankheiten sind, die einen zwingen, nicht mehr zu arbeiten, kann die Unfallversicherung in Sachen Arbeitskraftabsicherung nur der letzte Ausweg sein. Mit Ihrer Invaliditätsleistung in einer Summe stellt sie aber eine gute Ergänzung zu allen vorgestellten Rentenlösungen dar, damit Sie immer über genügend Kapital verfügen, um große Anschaffungen, Umbauten usw. bezahlen zu können.

Viele Wege führen nach Rom und viele Produkte dienen der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Lassen Sie uns einfach zusammen herausfinden, welcher Weg der ist, der am besten zu Ihnen, Ihrer Tätigkeit und Ihrer Situation passt. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen Thema!