Ohne Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten
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Ohne Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten

Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten – Wann die Versicherung nicht schützt

Gartenarbeiten bieten ein hohes Unfallrisiko: Einsätze mit Leitern, scharfes Werkzeug, schwäre Äste. Was passiert wenn sich der Gartenbesitzer verletzt? Welche Versicherung greift und wann erlischt der Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten?

Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten - Wann die Versicherung nicht schütz
Photographer: Anaya Katlego | Source: Unsplash

Die Unfallversicherung

Zwar sind Kinder, Schüler, Studenten sowie Berufstätige durch die gesetzliche Unfallversicherung in und auf dem Weg zur Schule bzw. Arbeits- oder Lernstätte abgesichert, jedoch bleiben sie innerhalb der Freizeit ohne Schutz vor Unfällen. Hier greift die private Unfallversicherung und schließt wichtige Lücken.

Wer sich bei der Gartenarbeit verletzt, ist also nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin. Deshalb sei die eigene Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme wichtig.

Berufsunfähigkeit durch Verletzungen

Auch im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit durch einen Baumschnitt-Unfall reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus. Wer sich dagegen versichern möchte, wird bei einer Risikolebensversicherung oder privaten Berufsunfähigkeitsversicherung fündig.

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