Geringere Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenter
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Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenter

Geringere Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenter: Gute Nachrichten für 2020

In 2020 reduzieren sich die Beiträge der Krankenversicherung für Betriebsrentner. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Beiträge zahlen. Wie kommen Geringere Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenter in 2020 zustande? Hier erfahren Sie mehr.

Geringere Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenter
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Aus Freigrenze wird Freibetrag

Wer eine Betriebsrente von beispielsweise 200€ erhält, der bezahlt Krankenkassenbeiträge nicht auf die gesamte Rente, sondern auf die Differenz zum Freibetrag (159,25€). In diesem Falle wird der Beitrag auf den Wert von 40,75€ bemessen.

Bislang lag die Freigrenze bei 155 Euro. Wer mehr Betriebsrente bezog, musste den vollen Beitragssatz in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.

Die Umsetzung in 2020

Der neue Freibetrag gilt bereits ab Januar 2020. Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis die Abläufe bei den Krankenkassen und bei den Versicherern umgestellt sind. Selbstverständlich wirkt die Umstellung für Betriebsrenter dann auch rückwirkend.

Laut Bundesregierung sollen rund vier Millionen Bundesbürger durch geringere Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenter profitieren. Durch diese Änderung wird die Altersvorsorge mit Betriebsrenten attraktiver. Erst zum Jahresbeginn 2019 hat der Staat die betriebliche Altersversorgung durch neue Fördermaßnahmen verbessert. Dazu zählen etwa verpflichtende Zuschüsse des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung sowie eine stärkere Förderung von Geringverdienern.

Mehr über die Neuerungen für Versicherte in 2020:

– Basisrente: Höherer Steuerabzug

– Rentenerhöhung zum 1. Juli

– Höhere Bußgelder für Autofahrer

– Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

Die betriebliche Altersvorsorge / Betriebsrente

Durch eine betriebliche Altersvorsorge ( bAV ) kann jeder Arbeitnehmer, durch regelmäßige Beitragszahlungen direkt vom Bruttogehalt, Rücklagen für das Alter aufbauen.  Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Vorsorge anzubieten.  Sie kümmern sich dabei um alle Formalitäten und entscheiden, welcher der Durchführungswege genutzt wird.

Mehr zum Thema: Betriebliche Altersvorsorge

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