Kfz Versicherungswechsel: Auch im Dezember noch möglich
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Kfz Versicherungswechsel: Auch im Dezember noch möglich

Kfz Versicherungswechsel auch noch im Dezember möglich

Im November war Stichtag für den Kfz Versicherungswechsel. Wer die Frist verpasst hat, kann aber auch im Nachhinein seine Haftpflicht kündigen. Wenn die Preise steigen, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen.

Kfz Versicherungswechsel auch noch im Dezember möglich: So geht's
Source: Pixabay | Photographer: edar

Sonderkündigungsrecht

Wer die Frist zum 31.11. versäumt, ist ein weiteres Jahr an seine Kfz Versicherung gebunden – es sei denn, diese erhöht die Prämie. In diesem Fall hat man das Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Vertrags. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Dezember.

Allerdings müssen Kunden die Erhöhung des sogenannten Grundbeitrags erst einmal bemerken. Denn die Anhebung wird in den vielen Fällen durch eine bessere Einstufung bei den Schadensfreiheits- oder Regionalklasse verdeckt. Der Kunde zahlt dann zwar effektiv nicht mehr oder sogar weniger – übersieht aber, dass er eigentlich noch einmal weniger zahlen könnte.

Kündigung nach Schadenfall

Nach einem Schadenfall kann außerordentlich gekündigt werden. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert hat. Wurde die Angelegenheit bearbeitet, darf innerhalb einer vierwöchigen Frist gekündigt werden.

Aber Achtung: Die Gesellschaft hat das Anrecht auf eine Geschäftsgebühr. Dies ist in der Regel die Jahresprämie. Womit diese Form der Kündigung meist unattraktiv ist.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Jederzeit gewechselt werden kann die Autoversicherung bei einem Fahrzeugwechsel. Denn wer einen neuen Pkw kauft, muss nicht bei der alten Versicherung bleiben. Mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird, erlischt automatisch die Assekuranz. Bleibt es noch angemeldet und wird verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeuges über. Dieser kann die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats kündigen.

So gehen Sie am besten vor:

Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte die Mitteilung immer per Einschreiben versenden oder uns durch einen Maklerauftrag überlassen.

Auch wenn eine Kündigung per Fax oder E-Mail laut Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft möglich wäre. So lässt sich in jedem Fall nachweisen, dass das Schreiben rechtzeitig eingegangen ist.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir wissen, wie schwer es ist, sich in der Menge an Angeboten zum Kfz Versicherungswechsel zurechtzufinden. Wir beraten Sie gerne persönlich oder Sie nutzen bequem unseren Online Service, um ein Angebot zu erhalten.

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