Haftpflichtversicherung für Onlineunternehmen
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Haftpflichtversicherung für Onlineunternehmen

Haftpflichtversicherung für Onlineunternehmen – Welche Risiken müssen versichert werden?

Die Risiken, einen Haftpflichtschaden zu verursachen, hat jedes Unternehmen. Die Risiken des Onlineunternehmens sind allerdings anders ausgerichtet als beispielsweise bei einem Handwerksbetrieb. Nicht aber minder existenzgefährdend! Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung für Onlineunternehmen zur Grundausstattung.

Aber: Welche ist eigentlich die richtige Haftpflichtversicherung für wen?

Haftpflichtversicherung für Onlineunternehmen

Welche Risiken gibt es in Ihrem Unternehmen?

Die Betriebshaftpflicht schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Damit sind die Kernrisiken für jedes Unternehmen grundsätzlich abgedeckt. Dennoch muss individuell entschieden werden, welche Leistungen Haftpflichtversicherung für Onlineunternehmen enthalten sollte. Die Leistungen sind abhängig von den individuellen Risiken.

Beispiel Online-Versandhandel

Als Betreiber eines Online-Versandhandeln müssen zum Beispiel Internetschäden mit eingeschlossen werden. Die Versicherung springt dann ein, wenn das Unternehmen beispielsweise eine E-Mail an seine Kunden verschickt, die einen Virus enthält und Schaden auf den Computern der Empfänger anrichtet.

Beispiel Berater und IT-Dienstleister

Für Online-Unternehmen, die beratend tätig sind, und IT-Dienstleister reicht eine Betriebshaftpflicht dagegen nicht aus. Sie sollte mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erweitert werden. Diese Versicherung schützt auch vor Schadensersatzansprüchen aus sogenannten echten Vermögensschäden und ist damit für alle unentbehrlich, die über Internetschäden hinaus das Risiko haben, bei Kunden einen rein finanziellen Schaden zu verursachen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Rät ein IT Berater beispielsweise einem seiner Kunden fälschlicherweise dazu, ein neues Datenverarbeitungsprogramm einzuführen, das aber nicht für dessen Bedürfnisse ausgelegt ist, kann dieser Schadensersatz fordern. Für die umsonst ausgegebenen Kosten für das Programm und für einen entstandenen Verdienstausfall. Dann springt nur die Vermögensschadenhaftpflicht – nicht die Betriebshaftpflicht – ein.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Haftpflicht für Selbstständige finden Sie auf unserer Homepage. Gerne beraten wir Sie auch gerne individuell und persönlich zu Ihrem Anliegen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf oder vereinbaren Sie einen Termin.

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