Rechtsschutz - Vereine

Rechtsschutz - Vereine

Rechtsschutz – VereineMacht Ihr Vereinsleben sicherer

Auch im Vereinsleben kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einem Rechtsschutz – Vereine können Sie vorsorgen.

Rechtsschutz - Vereine - Hände übereinander

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Schadenersatz-Rechtsschutz

Nachts entriegeln zwei zwölfjährige Jungs aus dem Ort ein Seitenfenster des Vereinsheims und steigen ein. Sie bedienen sich reichlich an den alkoholischen Vorräten des Vereinsheims, knacken eine Geldkassette auf und entwenden den Inhalt. Außerdem richten Sie einige Beschädigungen am Inventar und ordentliche Verschmutzungen an. Durch die Ermittlungen der Polizei können die Täter identifiziert werden. Der Verein möchte seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen beide durchsetzen, nachdem die Eltern die Übernahme des entstandenen Schadens verweigern.

Steuer-Rechtsschutz

Ein Integrationsverein veranstaltet einmal pro Jahr einen Basar, auf dem u. a. Waren aus Kinderheimen in der Dritten Welt verkauft werden, die vom Verein unterstützt werden. Das Geld fließt größtenteils wieder in die Unterstützung. Ein Finanzbeamter sieht in dieser Handelstätigkeit aber Grund genug, den Verein als Wirtschaftsverein einzustufen und die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins aufzuheben. Für die vergangenen drei Jahre werden Steuern nachgefordert. Der Verein möchte dagegen vorgehen.

Weitere Leistungsbeispiele

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Ein Verein betreibt in seinem Vereinsheim auch eine kleine Gastwirtschaft. Ein Besucher bekommt zufällig mit, wie ein für den Ausschank eingeteiltes Vereinsmitglied Bier an Jugendliche ausschenkt, die er kaum älter als 14 einschätzt. Er zeigt den Fall beim Ordnungsamt an. Dieses verwarnt den Verein und verhängt ein Ordnungsgeld. Der Verein schaltet einen Anwalt ein, da der Vorwurf als ungerechtfertigt angesehen wird.

Daten-Rechtsschutz

Ein im Streit ausgeschiedenes Vereinsmitglied verlangt die Löschung aller seiner beim Verein gespeicherten Daten. Die Löschung erfolgt offenbar aber unvollständig, da er über einen Verteiler immer noch über Vereinsaktivitäten und Spendenaktionen informiert wird. Er schaltet seinen Anwalt ein, um dies zu stoppen. Dieser macht völlig überzogene Ansprüche beim Verein geltend – der Verein möchte sich aufgrund der Höhe der Forderung verteidigen.

Arbeits-Rechtsschutz

Der Platzwart eines Sportvereins fiel in der Vergangenheit bereits häufiger durch seine ruppige Art und sein ungebührliches Verhalten gegenüber Vereinsmitgliedern und Besuchern auf. Als er bei einem Termin mit einem Sponsor des Vereins diesen lautstark beleidigt, zieht die Vorstandschaft die Reißleine und kündigt ihm. Der Platzwart pocht auf seine langjährige Betriebszugehörigkeit und sieht die Kündigung als nicht rechtsgültig an. Die Sache muss vor Gericht verhandelt werden.

Für wen eignet sich die Rechtsschutz – VereineVersicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine können alle eingetragenen Vereine (e. V.) abschließen.

Was ist versichert?

Der im Rechtsschutz – Vereine vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?

Der Verein als Versicherungsnehmer

  • Seine gesetzlichen Vertreter bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben entspr. der Vereinssatzung
  • Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
  • Vereinsmitglieder bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben entspr. der Vereinssatzung

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz

Je nach Anbieter und Tarif kann der Versicherungsumfang von dieser Aufzählung abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Leistungsarten erst ab einer gerichtlichen Verhandlung als versichert gelten.

Welche Leistungen sind durch den Rechtsschutz – Vereine u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Vereinshaftpflichtversicherung

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller Vereinsversicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Sie kommt für Schäden auf, die durch Beauftragte des Vereins (z. B. Mitglieder) einem Dritten gegenüber verursacht werden und bei der Ausübung von Vereinsaufgaben entstehen. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, die aktiv (also durch „Ihr Tun“) verursacht wurden, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand des Vereins auf dem Spiel stehen.

Directors & Officers-Versicherung (D & O)

Bei der D & O handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung zur Vereinshaftpflichthaftpflicht, mit der sich der Verein gegen Vermögensschäden absichern kann, die diesem durch die Entscheidungen seiner Vorstände zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer der Verein – versicherte Personen die Vorstandschaft. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an den Verein. Vereinsvorstände können persönlich für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Die D & O stellt daher eine sehr gute Lösung für Verein und Vorstand dar, die beiden Seiten hilft.

Inhaltsversicherung für das Vereinsheim

Vereinsheime werden immer häufiger zum Ziel für Einbrecher. Die oft abseitige Lage minimiert die Gefahr, bei der Straftat entdeckt zu werden. Eine Inhaltsversicherung kommt sowohl für den entstandenen Diebstahlschaden, als auch z. B. für die Kosten des Vandalismus im Zuge des Einbruchs auf. Die Gefahr des Einbruchdiebstahls lässt sich noch mit weiteren Schadenarten (z. B. Feuer, Leitungswasser,…) kombinieren.