Kfz Flottenversicherung für Kurierdienste​

Kfz Flottenversicherung für Firmen

Kfz Flottenversicherung für Firmen: Kleinflotte, Flotte, Fuhrpark

Mit einer Kfz-Flottenversicherung ( auch Fuhrparkversicherung genannt ) können die unterschiedlichen Fahrzeuge eines Unternehmens mit nur einer Versicherungspolice abgesichert werden. Dazu zählen z.B. PKW, Transporter, Zugmaschinen, Aufbauten und Anhänger. Möglich sind Kfz-Haftpflichtversicherungen oder frei wählbare Kaskoversicherungsvarianten. 

Eine Kfz-Flottenversicherung ist grundsätzlich für Gewerbetreibende mit einem Bestand von mehreren Fahrzeugen attraktiv.

Die Vorteile?

  • Starke Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, als wenn für jedes Fahrzeug eine einzelne KFZ-Versicherung abgeschlossen wird
  • Erhöhte Kostentransparenz 
  • Günstigere Konditionen in der Prämiengestaltung

Kleinflotte oder großer Fuhrpark?

Kfz Flottenversicherung für Mietwagen​

Kleinflotten 

Kleinflotten Kfz-Versicherung für 3 bis 25 Fahrzeuge..

Kfz Flottenversicherung für Speditionen

Flottenversicherung für Großkunden

Kfz Flottenversicherung für Großkunden ab 15 Fahrzeugen oder ab 15.000€ Jahresprämie..

Ein Überblick: Berufsgruppen, für die eine Flottenversicherung in Frage kommt

  • Ambulante Pflegedienste
  • Taxiunternehmen (Personenverkehr)
  • Speditionen und Transportunternehmen
  • Baumaschinenbetriebe
  • Unternehmen, deren Mitarbeiter im Außendienst und mit Firmenwagen unterwegs sind
  • Unternehmen, die Fahrzeuge im Werksverkehr und außerhalb einsetzen.

Da der Einsatzbereich der Fahrzeuge je nach Branche stark variiert, passen wir die Versicherungslösung optimal an Ihr Unternehmen an. Wir bieten individuelle Versicherungslösungen für kleine, mittlere und große Fuhrparks, die ihren betrieblichen Anforderungen gerecht werden. Lösungen, die Ihnen Sicherheit und Flexibilität bieten.

Ausnahme: Absicherung für Kfz-Handel und Handwerk

Die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung beinhaltet die Haftpflicht- und Kaskoversicherung und schützt pauschal alle eigenen und fremden zugelassenen Fahrzeuge. Zum Beispiel Pkw, Lieferwagen oder Motorräder. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge. Damit muss nicht für jedes Kfz separat eine eigene Versicherungsbestätigung und ein Vertrag angefordert werden. Daher ist sie für folgende Betriebe der Kfz-Branche interessant:

  • Händler
  • Kfz-Werkstätten
  • Lackiererei
  • Karosseriebetrieb
  • Reifenhändler mit Montageservice
  • Kfz-Pflegebetrieb

 Mehr dazu finden Sie hier:

Kfz Flottenversicherung Kosten

Was kostet eine Kfz Flottenversicherung?

Der Beitrag für die versicherten Fahrzeuge wird von der Versicherung individuell ermittelt. Das Risiko ist – je nach Branche des Betriebes – unterschiedlich. Folgende Kriterien werden für die Kalkulation der Flotte berücksichtigt:

  • Die Fahrzeugart ( PKW / LKW / Sonderfahrzeug )
  • Der Versicherungsumfang ( KFZ-Haftpflicht / Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung ).
  • Fahrzeugnutzung ( Werkverkehr / gewerblicher Güterverkehr ).
  • Zahlungsweise ( eine jährliche Beitragszahlung ist besonders günstig ).
  • Vorhandene Sonderausstattung ( zum Beispiel spezielle Auf- und Ausbauten ).
  • Die Extra-Leistungen ( beispielsweise: BBB-Deckung / Traveller-Deckung ).
  • Anzahl der Schäden bei der vorherigen KFZ-Versicherung ( Schadenverlauf der letzten 5 Jahre ).

Eine pauschale Aussage zur Höhe der Versicherungsbeiträge ist nicht möglich. So können besonders hochwertige Kraftfahrzeuge ( Beispiel: Mercedes Benz S 500 Coupe ) innerhalb einer gut verlaufenden Kfz Flottenversicherung ausgesprochen günstig sein. In einer schlecht verlaufenden Flotte kann ein PKW der Kompaktklasse schnell teurer sein, als würde man diesen einzeln versichern.

Wie sehen typische Risikosituationen aus?

Im Straßenverkehr passieren täglich eine Vielzahl an Unfällen. Dabei wird das eigene Fahrzeug, die zu transportierende Ware oder Eigentum Dritter beschädigt. Dies kann zu hohen Schadensummen führen, insbesondere wenn Verzögerungen oder komplette Unterbrechungen der Lieferketten folgen. 
Auch eine hohe Anzahl an kleinen Schäden lassen die zu zahlende Versicherungsprämie für ein Unternehmen in die Höhe schnellen.

Welche Fahrzeuge können in die Fuhrparkversicherung aufgenommen werden?

KFZ-Versicherer bieten in der gewerblichen Kfz Fuhrparkversicherung Schutz für diese Fahrzeuge:

  • Personenkraftwagen ( PKW ).
  • Lastkraftwagen ( LKW ) bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ( Lieferwagen ).
  • LKW über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
  • Zugmaschinen.
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen.
  • Werkstattwagen.
  • Anhänger und Auflieger ( versicherungspflichtig ).

Im Rahmen der Kfz Fuhrparkversicherung gelten bei den Versicherungen in aller Regel Höchstversicherungs-summen ( 100.000 € für PKW / 200.000 € für LKW & Zugmaschinen ).

Welche Leistungen beinhaltet die Flottenversicherung?

Kfz Flottenversicherung Leistung Inhalt
Der Versicherungsschutz der Kfz Flottenversicherung beinhaltet die nachfolgenden Leistungen:
KFZ-Haftpflichtversicherung ( incl. Mallorca-Police )

Schutzbriefleistungen

Vollkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung
Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal (max. 15 Millionen Euro / je geschädigte Person)

Schnelle Hilfe am Schadensort bei Pannen und Unfällen

Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen

Brand, Tierschäden, Glasbruch

Weitere empfehlenswerte Einschlüsse für die Kfz Flottenversicherung

Abhängig von der Branche und dem speziellen Risiko des Unternehmens kann mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz die Flottenversicherung ergänzt werden. Hier einige Beispiele:

  • Schäden an eigenen Fahrzeugen ( Eigenschadenversicherung )

Hiermit sind Kollisionsschäden von Fahrzeugen des Fuhrparks untereinander versichert, wenn es beispielsweise beim Rangieren auf dem Betriebsgelände etwas passiert. In der „normalen“ KFZ-Haftpflichtversicherung sind solche Schäden ausgeschlossen ( weil Verursacher und Anspruchsteller nicht identisch sein können ).

  • GAP-Deckung

Bei Zerstörung, Verlust oder Totalschaden ersetzt die Vollkaskoversicherung bei kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen auch die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem höheren Leasingrestwert. In der Praxis kommt es vor, dass neue KFZ sehr früh an Wert verlieren. Wurden erst wenige Kredit-, bzw. Leasingraten gezahlt, kann die Restforderung von Bank- oder Leasinggesellschaft den Wiederbeschaffungswert des zerstörten KFZ erheblich übersteigen. In vielen Unternehmen sind die Fuhrparks geleast, daher sollte auf die GAP-Deckung keinesfalls verzichtet werden!

  • Marderbiss-Schäden ( incl. Folgeschäden )

In der Teilkaskoversicherung sind regelmäßig auch Schäden durch Marderbiss abgesichert. Hierbei sollten auch die Folgeschäden durch die Versicherung gedeckt sein, denn in vielen Fällen stehen die Fahrzeuge auf dem Gelände der Firma unter freiem Himmel. Tobt sich dort ein Marder unter der Motorhaube aus, können Betriebsflüssigkeiten aus angebissenen Leitungen austreten und Folgeschäden verursachen.

 

Weitere Einschlüsse für die Kfz Flottenversicherung

  • Pflege des Schadenfreiheitsrabattes ( SFR )

Auch wenn für die Fuhrparkversicherung kein SFR benötigt wird, sollte die Versicherung diesen intern weiter pflegen. Das bedeutet, dass der Schadenverlauf ( schadenfreie Zeiten und angefallene Schäden ) für jedes Fahrzeug weiter erfasst wird. Dies ist wichtig, wenn einmal ein einzelner Schadenfreiheitsrabatt benötigt wird oder bei einem Wechsel der neue Versicherer sein Angebot anders errechnet.

  • Freie Werkstattwahl

Nach einem Unfall sollte die Versicherung ihrem Kunden nicht vorschreiben, in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird. Versicherungen locken mit günstigen Preisen bei Tarifen mit Werkstattbindung – dies schränkt den Versicherungsnehmer allerdings ein.

  • Autoinhaltsversicherung 

Bei der Autoinhaltsversicherung ( auch Werkverkehrsversicherung genannt ) sind Schäden an den beförderten Gütern des Unternehmers durch Transportmittelunfall, Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag oder höhere Gewalt versichert. Der Schutz gilt nur für Sachen, die für eigene Zwecke transportiert werden.

  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ( BBB-Deckung )
Durch den Einschluss der sog. BBB-Deckung wird eine wichtige Lücke in der gewerblichen KFZ-Versicherung geschlossen. Die nachfolgenden Schadenbeispiele sollen den Versicherungsschutz veranschaulichen:
    • Auf einer Autobahn gerät ein Lastkraftwagen mit angekuppeltem Anhänger ins Schleudern. Das Zugfahrzeug bleibt stehen, der Anhänger wird durch die Wucht auf die Seite geworfen. Durch den Umsturz des Anhängers hat sich der Rahmen des ziehenden Fahrzeugs verzogen. Somit sind Anhängerkupplung und die Anhängergabel zerstört.
    • Bei einem starken Abbremsen verrutscht die transportierte Ladung und löst sich aus ihrer Befestigung. Dadurch beschädigen Teile der Ladung die Bordwände und das Führerhaus.
    • Beim Beladen stößt der Ladekran in der Drehbewegung gegen das eigene Führerhaus.

Kfz Flottenversicherung – wer darf die Fahrzeuge fahren?

Kfz FlottenversicherungBei der Versicherung privater PKW ist der Kreis der Fahrer häufig eingeschränkt. Versicherer vergeben Beitragsnachlässe für Einzelfahrer, Paare und den Ausschluss junger Fahrer ( unter 23 Jahren ).

Bei der Fuhrparkversicherung erfolgt keine namentliche Nennung einzelner Fahrer und auch das Alter der Fahrzeugnutzer spielt keine Rolle. Mitarbeiter der Firma können die Fahrzeuge auch privat nutzen. Selbstverständlich müssen die genannten Personen auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Gruppen-Unfallversicherung 

Mitarbeiter die viel auf der Straße unterwegs sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt. Sie können durch einen Unfall dauerhafte, gesundheitliche Auswirkungen erleiden. Übernehmen Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, damit sie im Fall der Fälle abgesichert sind. Eine Gruppenunfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über eine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrag übernommen. Auch für viele andere Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Fuhrpark ergeben bietet eine solche Rechtsschutzversicherung Schutz (z.B. verschwiegene Mängel bei einem gebraucht erworbenen Transporter).

Werkverkehrsversicherung

Schäden an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskoversicherung abdeckbar. Diese kommt aber nicht für transportierte Ware, Werkzeuge oder sonstige mitgeführte Arbeitsgerätschaften auf, wenn diese bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen. Auch u.a. Bremsschäden oder Diebstahl werden von einer solchen Versicherung übernommen. Für jedes Unternehmen das Werte transportiert, ist eine solche Versicherung empfehlenswert.