Veranstalterhaftpflicht

Veranstalterhaftpflicht

Die Veranstalterhaftpflicht – Schutz für die Organisatoren

Verursacht der Unternehmer im Rahmen der Veranstaltung einen Schaden an einem außenstehenden Dritten oder dessen Eigentum, ist er gesetzlich dazu verpflichtet für die entstandenen Kosten aufzukommen.

Die Veranstalterhaftpflicht - Schutz für die Organisatoren

Wieso ist die Versicherung meiner 

Veranstaltung sinnvoll?

Die Veranstalterhaftpflicht bzw. Veranstaltungshaftpflicht ist allen Organisatoren von öffentlichen Events zu empfehlen, um sich gegen jegliche Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn als Veranstalter haften Sie grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden, die während Ihrer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft. Hier können die Kosten schnell ihr gesamtes Vermögen übersteigen, wenn keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ob Festival, Open Air, Konzert, Faschingsumzug, Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Seminar – solche Veranstaltungen beinhalten immer automatisch eine Haftung gegenüber den Teilnehmern und Besuchern. Deshalb ist es für jeden Organisator eines öffentlichen Events unverzichtbar, eine umfassende Haftpflichtversicherung für Ihre Veranstaltung abzuschließen. Oft ist eine Veranstalterhaftpflicht sogar Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt eine Event-Location mieten dürfen.

Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflicht?

Eine Veranstaltungshaftpflicht ist für jegliche Vereinsveranstaltung sinnvoll, egal ob groß, klein, öffentlich, privat, drinnen oder draußen. Hierzu zählen innsbersondere:  

  • Festivals, Konzerte u. ä.
  • Osterfeuer, Johannisfeuer u. ä.
  • Festveranstaltungen wie z. B. Bierfeste, Maibaumaufstellen, Straßenfeste
  • Sportfeste oder Wettbewerbe
  • Karnevals- und Faschingsumzüge
  • Zeltlager
  • Ausstellungen oder Messen
  • Jahrmärkte, Flohmärkte, etc.
  • und vieles andere…
Photographer: Andre Benz | Source: Unsplash

Was kann bei Veranstaltungen schon passieren?

Eine ganze Menge! Lebensmittel können verderben, Kinder Unsinnigkeiten begehen, Verkehrsunfälle passieren oder auch Gegenstände zerstört werden. Es gibt unzählige Dinge, die während einer Vereinsveranstaltung passieren können. Kurzum, Veranstalter haben viele Risiken und Haftungsfallen, in die sie tappen können. Der Sommer ist die Hochburg der Straßen- und Vereinsfeste, und gerade in dieser Zeit kommen die entsprechenden Fälle oft vor.

Risiken gibt es in verschiedenen Haftungszonen:

  1. Sicherheit
  2. Speisen und Getränke
  3. Jugendschutz
  4. Musik
  5. Haus- und Haftungsrecht

Wann greift die Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event ab, inkl. Auf- und Abbau. Diese kann je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist hierbei nicht nur von der Teilnehmerzahl der Veranstaltung abhängig, sondern auch von Risiken wie beispielsweise Gastronomie oder Tiere. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete, Veranstaltungen versichern.

Was beinhaltet eine Veranstalterhaftpflicht für Vereine und Verbände?

  • Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Veranstaltung passieren. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten bzw. Hilfskräften verursacht wurde.
  • Vermögensfolgeschäden. Sind nur dann in der Veranstaltungshaftpflicht inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, also beispielsweise jemand auf Ihrer Feier über eine Absperrung stürzt und deshalb längere Zeit nicht arbeiten kann, trägt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch die Kosten für den Verdienstausfall.
  • Schäden, die während des Auf- und Abbauens von benutztem Equipment entstehen. Der Transport von Equipment zum Veranstaltungsort ist in der Regel ebenfalls abgesichert. Jedoch Achtung: Benötigen Sie für eine Veranstaltung hochwertiges elektronisches Equipment, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Elektronikversicherung. Sie übernimmt im gegebenen Fall die Reparatur beschädigter Geräte oder ersetzt Ihnen diese zum Neuwert.
  • Schadensersatzforderungen. Kommt es zu einer Schadensersatzforderung gegen Sie, prüft die Haftpflicht für Veranstaltungen zunächst, inwieweit diese berechtigt ist. Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sich zwei Gäste während Ihrer Veranstaltung gegenseitig einen Schaden zufügen. Hierfür können Sie als Organisator nicht verantwortlich gemacht werden. Doch auch bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen entstehen Ausgaben, wie zum Beispiel die Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche die Veranstaltungshaftpflicht für Sie übernimmt. Ein passiver Rechtsschutz ist somit in der Veranstalterhaftpflicht inbegriffen.

Worauf sollte beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Veranstalter geachtet werden?

Die Dauer des Versicherungsschutzes einer Veranstalterhaftpflicht für Vereine geht meist über den Zeitraum der eigentlichen Veranstaltung hinaus, da auch die Zeiträume für den Auf- und Abbau einer Veranstaltung in der Versicherungsleistung enthalten sind. In der Regel ist dieser Zeitraum auf drei Tage vor und nach der Veranstaltung festgelegt, es sind gegen Aufpreis aber auch längere Fristen versicherbar.

Eine Haftpflicht-Police für Vereine wird in aller Regel für einzelne Veranstaltungen abgeschlossen – dies ist sinnvoll, wenn ein Verein beispielsweise einmal im Jahr ein größeres Fest plant. So lässt sich die Versicherungsleistung gezielt auf die jeweilige Veranstaltung festlegen. Bei einer Veranstalterhaftpflicht besteht allerdings auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Jahrespolice. Diese sollte gewählt werden, wenn der Verein häufiger öffentliche Veranstaltungen durchführt. Dadurch sind pauschal alle Veranstaltungen mit der Veranstaltungshaftpflicht abgesichert.

Ausgeschlossene Leistungen der Veranstalterhaftpflicht

Die Veranstalterhaftpflicht für Vereine tritt nicht bei reinen Vermögensschäden ein, d. h. Schäden an vereinseigenen Inventar und Immobilien sind ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zusätzliche Police abzuschließen. Des Weiteren sind Sportveranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial in der Veranstaltungshaftpflicht ausgeschlossen, hierzu gehören z. B. Paragliding, viele Motorsportveranstaltungen etc..
Darüber hinaus sind Schadensfälle ausgeschlossen, die auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beruhen. Lediglich fahrlässig herbeigeführte Schadensfälle sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten. Die Grenzen sind dabei fließend, daher sollten bei einer Schadensmeldung wahre Angaben zur Schadensursache gemacht werden. Sollte sich später herausstellen, dass ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden gemeldet wurde, ist der Versicherer berechtigt, strafrechtliche Schritte gegen den Verein und den verantwortlichen Vorstand einzuleiten.

Sinnvolle und notwendige Deckungssummen der Veranstaltungshaftpflicht

Eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro ist das absolute Mindestmaß, was eine Veranstalterhaftpflicht umfassen sollte. Abhängig vom Umfang, der Dauer und Art der Veranstaltungen kann es durchaus sinnvoll sein, weitaus höhere Deckungssummen festzulegen.

Zusatzversicherungen für Veranstaltungen

Die meisten Versicherungsanbieter schließen in ihren Veranstaltungshaftpflichtversicherungen eine Absicherung von nicht versicherungs- und zulassungspflichtigen Fahrzeugen sowie für Speisen- und Getränkeausschank und eine Umwelthaftpflicht mit ein. Weitere Risiken müssen jedoch mit Zusatzpolicen abgesichert werden. Hierzu gehören beispielsweise der Einsatz von Pyrotechnik und Feuerwerk, Spielgeräte für Kinder (Hüpfburgen) oder auch Mietsachschäden. Beim Einsatz von hochwertiger Bühnentechnik (Tonanlagen, Lichteffekte usw.) lohnt sich eine zusätzliche Equipment- oder Elektronikversicherung. Vermieter von entsprechenden Anlagen verlangen sogar in ihren Mietverträgen den Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen. Eine Elektronik- oder Equipment Versicherung kommt im Schadensfall für die Instandsetzung beschädigter Geräte sowie abhanden gekommene Bühnentechnik auf.

Zusatzversicherungen die sinnvoll sein könnten:

  • Elektronikversicherung für Veranstalter
  • Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter
  • Ausstellungsversicherung
  • Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
  • Veranstaltungsausfallversicherung
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Photographer: Hal Gatewood | Source: Unsplash