D&O - Firmendeckung

D&O - Firmendeckung

Die D&O – Firmendeckung schützt die Bilanzen und das Image eines Unternehmens

Werden Managern eines Unternehmens Pflichtverletzungen vorgeworfen und damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht, hat das immer auch negative Konsequenzen für das Unternehmen. Zum einen ist ein beträchtlicher Vermögensschaden entstanden und zum anderen müssen sich die Manager deshalb vor Gericht verantworten.

Die D&O - Firmendeckung schützt die Bilanzen und das Image eines Unternehmens

Bei der D&O Versicherung handelt es sich um eine Form der Berufshaftpflichtversicherung. Eine D&O – Firmendeckung mit ausreichender Deckungssumme versichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um die Existenzsicherung des Unternehmens.

Schadensbeispiele aus der Praxis

EDV-Anlage

Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage fallen erhebliche Nachbesserungen an.

Krankenhauserweiterung

Der Geschäftsführer eines Krankenhauses wird mit der Planung und Umsetzung der Krankenhauserweiterung beauftragt. Für den Neubau ordert er so unter anderem maßgeschneiderte Regalsysteme, die nachfolgend stabil und fachgerecht montiert werden. Doch bei der Baumaßnahme stellt sich heraus, dass die Regalsysteme nicht den geltenden Brandschutzvorschriften genügen. Der anschließende Ausbau der Regale sowie der Einbau des neuen Regalsystems kommt dem Geschäftsführer mit 650.000 Euro teuer zu stehen. Schließlich hätte er im Rahmen der Auftragsvergabe sicherstellen müssen, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden.

Fusion

Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen, Genossenschaft entstanden sind.

Für wen eignet sich die D&O – Firmendeckung?

Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager, , weshalb sie oft auch als Managerhaftpflicht-Versicherung bezeichnet wird. Das Kürzel D&O steht dabei für “Directors and Officers”, was gemäß amerikanischem Sprachgebrauch die Vorstände und Aufsichtsräte eines Unternehmens nach dem deutschen Rechtssystem erfasst.

Dazu zählen:

  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Manager

welche nach dem Gesetz alle persönlich haften.

Mitversichert werden sollten allerdings auch Generalbevollmächtigte, Betriebsleiter sowie leitende Angestellte. Bei Körperschaften, Genossenschaften sowie Vereinen gilt zudem “Ehrenamt schützt nicht vor Haftung”. Aber auch bei leitenden Tätigkeiten in Sportvereinen, Stiftungen und weiteren gemeinnützigen Institutionen sollte die persönliche Haftung mit einer D&O – Firmendeckung abgesichert werden. Kommunen, Parteien und Gewerkschaften können sich hingegen nicht versichern.

Was ist versichert?

Zweck der D&O Managerhaftpflicht ist der Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen (z.B. Manager, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, …). Dabei übernimmt die D&O-Firmendeckung im Wesentlichen für das Organmitglied drei wichtige Aufgaben, sofern der Vorwurf einer begangenen Pflichtverletzung einen Vermögensschadenanspruch zur Folge hat:

Prüfung

Als erstes wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz vorliegt.

Zahlung

Ist der Anspruch berechtigt, begleicht der Versicherer den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Ergibt die Prüfung durch den Versicherer, dass Sie zu Unrecht in Anspruch genommen worden und die gestellten Forderungen nicht berechtigt sind, werden anfallende Verfahrens- und Abwehrkosten übernommen. Hierunter fallen Anwaltshonorare, Wirtschaftsprüferkosten, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Gerichtskosten, Schadenminderungskosten, Schadenermittlungskosten sowie

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Wo gilt die D&O?

Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine D&O-Persönliche Deckung abzusichern. Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.