Der Mitwirkungsanteil
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Der Mitwirkungsanteil

Der Mitwirkungsanteil: Eine kleine Klausel mit großer Bedeutung

Der Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen ist Bestandteil der meisten Unfallversicherungen und doch wissen nur die wenigsten Menschen, was damit wirklich gemeint ist. Im Schadenfall kann die Klausel für Betroffene erhebliche Einbußen bedeuten.
Erfahren Sie hier was es mit dem Mitwirkungsanteil auf sich hat und wie groß der Vorteil von Tarifen ist, die auf die Anrechnung von Vorerkrankungen verzichten!

Der Mitwirkungsanteil: Eine kleine Klausel mit großer Bedeutung Der Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen ist Bestandteil der meisten Unfallversicherungen und doch wissen nur die wenigsten Menschen, was damit wirklich gemeint ist. Im Schadenfall kann die Klausel für Betroffene erhebliche Einbußen bedeuten. Erfahren Sie in dieser Ausgabe von „Kurz & Machbar“ was es mit dem Mitwirkungsanteil auf sich hat und wie groß der Vorteil von Tarifen ist, die auf die Anrechnung von Vorerkrankungen verzichten!
Photographer: Ian Valerio | Source: Unsplash

Unfälle geschehen, jeden Tag – ob unterwegs oder zu Hause, während der Arbeit oder in der Freizeit.

Viele davon bleiben glücklicherweise ohne langfristige Folgen für die Beteiligten, aber leider nicht alle. Wer durch einen Unfall einen dauerhaften körperlichen Schaden erleidet, der kann von Glück reden, wenn er eine Unfallversicherung hat. Eine Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen unfallbedingter Invalidität. Invalidität bedeutet, dass der Körper nicht mehr funktioniert wie zuvor. Das kann der Arm sein, der aufgrund eines Gelenkschadens nicht mehr die volle Bewegungsfreiheit hat, aber auch eine Querschnittslähmung, die für den Betroffenen fortan ein Leben im Rollstuhl bedeutet.  Besonders schwere körperliche Einschränkungen sind in der Regel mit hohen finanziellen Folgen verbunden, wenn z. B. Haus oder Wohnung barrierefrei umgebaut werden müssen. Eine Unfallversicherung leistet im versicherten Schadenfall in der Regel eine Einmalzahlung, die den Betroffenen bei solch unerwarteten und teuren Investitionen unter die Arme greift.

Wie und wie hoch leistet eine Unfallversicherung?

Wie hoch diese Zahlung ausfällt, hängt unter anderem vom Grad der körperlichen Beeinträchtigung ab. Derjenige, der unfallbedingt einen Finger verliert, bekommt logischerweise eine geringere Leistung als derjenige, der fortan auf Gehhilfe oder Rollstuhl angewiesen ist. Berechnet wird das nach der sogenannten Gliedertaxe. So kann der Invaliditätsgrad beim Verlust des kleinen Fingers beispielsweise 10 % betragen und die dauerhafte Bewegungseinschränkung des Beins hingegen 75 %. Doch die Gliedertaxe ist nicht der einzige Faktor, der bei der Berechnung der Versicherungsleistung Anwendung finden kann. Eine kaum beachtete Klausel in der Unfallversicherung ist der sogenannte Mitwirkungsanteil.

Warum der Mitwirkungsanteil beim Unfall zur bösen Überraschung werden kann?

Wie stark eine körperliche Einschränkung letztendlich ist, kann in den meisten Fällen nicht direkt nach dem Unfall beurteilt werden. Vielmehr zeigt sich oft erst nach einer längeren Zeit der Heilbehandlung, dass ein Körperteil nicht mehr seine alte Einsatzfähigkeit zurückerlangen wird. Leidet der Betroffene aber zum Zeitpunkt des Unfalls bereits an einer Krankheit, welche die Genesung erschwert, kann die zurückbleibende Invalidität schwerer sein als ohne Vorerkrankung.
Genau hier greift der Mitwirkungsanteil von Unfallversicherungen. Damit rechnet der Versicherer den Anteil der Invalidität heraus, der durch die Vorerkrankung entstanden ist und zieht diesen von der Versicherungsleistung ab.

Fazit für den Betroffenen: Er erhält weniger Geld im Schadenfall. Besonders bei Tarifen mit Progression kann eine Vorerkrankung erhebliche Abzüge zur Folge haben.

Schadenbeispiel aus der Praxis:

Markus verletzt sich bei einem Fußballspiel schwer. Auch nach intensiver Heilbehandlung ist klar, dass die Bewegungsfähigkeit seines Beines dauerhaft eingeschränkt bleibt. Der Invaliditätsgrad beträgt nach Gliedertaxe 75%. Da Markus in seiner Unfallversicherung eine Deckungssumme in Höhe von 100.000 Euro vereinbart hat, würde er somit 75.000 Euro erhalten.
Allerdings stellt der behandelnde Arzt fest, dass eine bestehende Arthrose die Heilungsmöglichkeiten negativ beeinflusst und zur bleibenden Bewegungseinschränkung beigetragen hat. Der Mitwirkungsanteil der Arthrose wird auf 40% festgelegt und von der Versicherungsleistung abgezogen (40% von 75% = 30% der Gesamtsumme). Von den 75 % Invalidität würden durch die Vorerkrankung also nur noch 45% (45.000 Euro) anerkannt werden. Ein immenser Unterschied in Höhe von 30.000 Euro.

Glücklicherweise besitzt Markus den Unfallversicherungsschutz allsafe bodyguard prime von Konzept & Marketing. Ein Tarif, der auf die Anrechnung der meisten Vorerkrankungen verzichtet. Markus erhält also für die Bewegungseinschränkung seines Beines trotz der bestehenden Arthrose dieselbe Versicherungsleistung wie ein zum Unfallzeitpunkt gesunder Mensch (75.000 Euro).

Erhöhter Verlust bei Progressionstarifen

Noch deutlicher wird die Auswirkung von Mitwirkungsanteilen bei Unfallversicherungen, die mit einer Progression (225, 350 oder sogar 500%) ausgestattet sind. Eine Progression erhöht die Versicherungsleistung je nach Grad der Invalidität.

Hätte Markus seinen Tarif allsafe bodyguard prime beispielsweise mit einer Progression von 350% ausgestattet, bekäme er für die Beeinträchtigung seines Beines eine Versicherungsleistung in Höhe von 225.000 Euro. Dank des Verzichts der Anrechnung von Vorerkrankungen.

(25% von 100.000€ x 1) + (50%-25% von 300.000€) + (75-50% von 500.000€) = 225.000

Erläuterung der Progressionsrechnung: Je stärker eine Invalidität ist, desto stärker ist die Auswirkung der Progression. Bei 350% Progression gilt bis 25% Invalidität die einfache Versicherungssumme, von 25-50% Invalidität die dreifache Versicherungssumme und von 50-100% Invalidität die fünffache Versicherungssumme.

Hätte er hingegen denselben Tarif mit 350% Progression aber ohne den Verzicht der Anrechnung von Vorerkrankungen abgeschlossen, wäre sein Invaliditätsgrad auf 45% gesunken und er würde lediglich 85.000 Euro von der Versicherung erhalten. Wie das sein kann, sehen Sie im Rechenbeispiel:

(25% von 100.000€ x 1) + (45-25% von 300.000€) = 85.000

Auf den Bonus der höchsten Progressionsstufe ab 50% Invalidität hätte Markus in diesem Tarif aufgrund seiner Vorerkrankung verzichten müssen.

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